Blog-Layout

Die neue Jahreszeit ist ein guter Grund, Vorsätze zu fassen – und diese auch einzuhalten. Ganz gleich, ob es darum geht, richtig zu essen oder die Garage aufzuräumen: Hier sind ein paar Tipps, wie Sie Vorsätze fassen und sie auch einhalten.

Erstellen Sie eine Liste

Listen sind eine großartige Möglichkeit, um am Ball zu bleiben. Halten Sie einige größere Dinge fest, die Sie erreichen möchten – und auch kleinere Punkte haben Platz auf der Liste.


Überprüfen Sie die Liste regelmäßig

Denken Sie daran, vorbeizuschauen und zu sehen, wie Sie vorankommen. Nur weil Sie die großen Ziele nicht sofort erreichen, bedeutet das noch lange nicht, dass Sie keine Fortschritte machen.


Belohnen Sie sich

Wenn Sie ein Ziel erreichen – sei es ein großes oder ein kleines –, vergessen Sie nicht, sich auf die Schulter zu klopfen.


Denken Sie positiv

Eine positive Denkweise ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Anstatt sich lange den Kopf über Dinge zu zerbrechen, die weniger ideal gelaufen sind, führen Sie sich Ihre Erfolge vor Augen.

4. Oktober 2023
Kaufmann/-frau für Büromanagement ab sofort Das sollten Sie mitbringen: - PKW-Führerschein - Spaß am Umgang mit PC und Office-Anwendungen - Sorgfältigkeit, Kommunikations- und Teamfähigkeit Wir bieten: - Eine umfassende und attraktive Berufsausbildung - Eine gründliche Einarbeitung durch erfahrene und motivierte Kollegen - Ein angenehmes Betriebsklima - Abwechslungsreiche Aufgabengebiete Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse) per E-Mail an: info@mario-kramer-immobilien.de Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
9. Mai 2023
Ab sofort sind wir Mitglied im Arminia Club 1905! Wir sind stolz den größten Fußballclub der Region zu unterstützen und stehen auch in den aktuell schwierigen sportlichen Zeiten hinter dem DSC Arminia. Wir drücken der Arminia für den Saisonendspurt viel Erfolg.
von Jannik Gundlach 14. März 2023
Wer eine Erstattung der Grundsteuer beantragen möchte, muss dies bis zum 31. März 2023 tun. Es reicht aus, wenn der Antrag rechtzeitig bei der zuständigen Behörde eingeht — in der Regel sind dies die Städte und Gemeinden, in Stadtstaaten die Finanzämter. Man kann die Begründung später nachreichen. Wenn bei einem bebauten Grundstück der Ertrag um mehr als die Hälfte zurückgegangen ist und der Eigentümer nichts dafür kann, kann man 25 Prozent der Grundsteuer erlassen bekommen. Wenn der Ertrag um 100 Prozent zurückgegangen ist, sind es sogar 50 Prozent. Für den Erlass der Grundsteuer gilt noch das alte Recht. Das neue Grundsteuergesetz gilt erst ab 2025.
7. Dezember 2022
Wir freuen uns auf Ihren Besuch, unserer Facebookseite. Aktuelle Angebote und Neuigkeiten finden Sie dort.
21. November 2022
Richtig Heizen & Lüften
15. November 2022
Auch wenn er ob seiner konkreten Aussage-kraft manchmal in der Kritik steht: Ein Energieausweis ist für Hauseigentümer mittlerweile vorgeschrieben und zehn Jahre lang gültig. Was bleibt, ist oft die Wahl zwischen zwei Versionen: der bedarfs-orientierten und der verbrauchsorientierten Variante. Eine kleine Entscheidungshilfe – für den Fall, dass die Immobilie es hergibt. Der Verbrauchsausweis : Dieses Dokument basiert auf realen Daten zum „Endenergieverbrauch“ der jüngeren Vergangenheit. Grundlage sind mindestens drei Abrechnungsperioden für alle Wohneinheiten des Gebäudes. Der Ausweis gilt für das gesamte Haus und umfasst vorübergehende Leerstände ebenso wie lokale Witterungsverhältnisse. Die Berücksichtigung eines rechnerischen Klimafaktors garantiert dabei, dass ein milder Winter keinen besseren und ein harter Winter keinen schlechteren Dämmzustand des Hauses vorgaukelt. Der Verbrauchsausweis gilt für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohnungen – weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass sich das unterschiedliche Verbrauchsverhalten der Bewohner „ausgleicht“ – und für alle Wohnhäuser, die die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen. Der Bedarfsausweis : Diesem Dokument liegt der theoretische Energiebedarf des gesamten Hauses zugrunde. Ein technisches Gutachten bewertet dafür bauliche Aspekte wie die Heizungsanlage und die Fenster- oder Dämmungsqualität des Gebäudes. Bei Neubauten kommt diese Version des Energieausweises automatisch zum Einsatz. Ansonsten ist sie nur für unsanierte Häuser ein Muss, die noch nicht die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten und die bis zu vier Wohnungen umfassen. Der Bedarfsausweis basiert auf zwei wesentlichen Werten: Liegt der „Primärenergiebedarf“ über dem „Endenergiebedarf“, wird die Beheizung mit einem weniger umweltfreundlichen Energieträger vermutet. Die Effizienzklassen : Die Energieeinsparverordnung (EnEV) hat 2014 neben dem Ziel der Transparenz auch die Einteilung in Energieeffizienzklassen mit sich gebracht. Das gilt für den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis gleichermaßen. Während der Energiekennwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben wird, reicht die Skala zur Energieeffizienz vom grünen A-Bereich bis zum roten H-Sektor . Selbsterklärend, dass Passivhäuser mit dem Label „A+“ gewürdigt werden und ungedämmte Altbauten ein „H“ kassieren können. Die Kosten : Wenn Sie uns mit der Vermittlung Ihrer Immobilie beauftragen, ist das Erstellen eines Energiebedarfs-ausweises in unserer Maklerprovision bereits inkludiert und verursacht keine zusätzlichen Kosten für Sie . Lassen Sie sich von uns beraten!
14. November 2022
Ab sofort ist unsere nagelneue Homepage online 🎉 Sie finden sie unter der bekannten Domain www.mario-kramer-immobilien.de 🏠 Die Seite ist auch für Tablets und Mobilgeräte optimiert und bietet viele neue Features, wie z.B. unseren neuen Immobilien-Blog, auf welchem wir informative Artikel, rund um das Thema Immobilien veröffentlichen. Wir freuen uns über Ihren Besuch und wünschen Ihnen viel Freude beim entdecken der neuen Seite. 🙂
Share by: