In wenigen Schritten zur neuen Wohnung
Unsere erfahrenen Mitarbeiter möchten Ihnen den Weg zur neuen Wohnung so einfach wie möglich machen. Trotzdem sind noch ein paar Dinge zu erledigen, damit Sie möglichst schnell den Schlüssel zu Ihrer neuen Wohnung in den Händen halten können:
1. Ihre Anfrage
Sie haben eine passende Wohnung gefunden? Dann senden Sie uns eine Anfrage über das Online-Kontaktformular. Anschließend erhalten Sie von uns eine E-Mail, in welcher Sie die genaue Adresse mitgeteilt bekommen.
2. Vereinbarung eines Besichtigungstermins
Nachdem Sie sich die Lage der Immobilie angeschaut haben kontaktieren Sie uns bitte telefonisch um einen Besichtigungstermin abzustimmen.
3. Ihre Bewerbungsunterlagen
Wenn Sie nach Ihrer Besichtigung weiterhin an einer Anmietung interessiert sind, benötigen wir von Ihnen einige Unterlagen um Sie in die engere Mieterauswahl aufzunehmen. Zur vollständigen Prüfung Ihrer Bewerbung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie am besten schon in digitaler Form als PDF- oder JPEG-Datei bereithalten:
- Eine aktuelle SCHUFA-Auskunft (nicht älter als 6 Monate)
- Aktuelle Einkommensnachweise bzw. Nachweise über Ihre monatlichen Einnahmen
- Für einige unserer Mietangebote benötigen Sie zudem einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Ein gutes Erklärvideo, was genau ein WBS ist und wie Sie diesen beantragen, finden Sie unten auf dieser Seite.
4. Der Mietvertrag
Nachdem wir uns für einen neuen Mieter entschieden haben, erfolgt die Erstellung des Mietvertrags. Bitte beachten Sie, dass wir aus einer Vielzahl an Mietinteressenten auswählen und nicht jeden berücksichtigen können. Sie haben aber die Möglichkeit, sich regelmäßig auf unserer Website über aktuelle Wohnungsangebote zu informieren.
5. Die Wohnungsübergabe
Die Wohnungsübergabe an Sie erfolgt durch einen unserer kompetenten Mitarbeiter. Bei der Übergabe erstellen wir ein Abnahmeprotokoll, von welchem Sie im Nachgang einen Scan erhalten. Dieses Abnahmeprotokoll ist Bestandteil Ihres Mietvertrages und hält den genauen Zustand der Wohnung bei der Übergabe fest.
Erklärvideo Wohnberechtigungsschein (WBS)
Zuständige Stelle in Bielefeld:
Amt für soziale Leistungen - Sozialamt
Geschäftsbereich Wohngeld & soziale Wohnungshilfen
Abteilung Wohnungshilfen